Der Vertrag für Fremdsprachen Au Pairs

Der Vertrag für Fremdsprachen Au Pairs

Wenn eine Au Pair-Familie den Aufenthalt eines Fremdsprachen Au Pairs bestätigen möchte, werden beide Seiten einen Vertrag für Fremdsprachen Au Pairs gemeinsam online anlegen. Der Vertrag enthält alle wichtigen Informationen und Verpflichtungen, die zuvor besprochen und vereinbart wurden. Der Lingoo Fremdsprachen Au Pair Vertrag basiert auf den von den Ministern des Europarates festgelegten Vertragsbedingungen für Au Pairs vom 24.November 1969. Der Vertrag wird online ausgefüllt, ehe eine Kopie von beiden Seiten ausgedruckt wird. Eine weitere Kopie wird der zuständigen Behörde im Land der Gastgeber übermittelt.

So wird der Vertrag angelegt

Um einen Aufenthalt zu bestätigen, klickt das Au Pair-Familien Mitglied den "Aufenthalt bestätigen"-Button. Dadurch wird ein Vertrag über einen Fremdsprachen Au Pair-Aufenthalt angelegt, der anschließend von beiden Parteien nach und nach ausgefüllt wird um sämtliche Bedingungen des Aufenthaltes festzulegen. Der Vertrag dient der zusätzlichen Sicherheit um die Vereinbarungen zwischen dem Au Pair-Familien-Mitglied und dem Au Pair-Mitglied eindeutig festzuhalten Sind beide Parteien zufrieden, kann der Vertrag unterschrieben werden.

Was der Vertrag beinhaltet

Der Vertrag legt die Bedingungen des Aufenthaltes und die auf beiden Seiten vereinbarten Verpflichtungen fest. Er wird abwechselnd von beiden Vertragspartnern bearbeitet, geändert und schließlich vervollständigt, bis beide zufrieden sind. Er enthält eine Liste der vereinbarten Pflichten beider Parteien.

Grundsätzliche Bedingungen:

Ein Lingoo Fremdsprachen Au Pair muss bei Registrierung als Fremdsprachen Au Pair bei Lingoo über 18 Jahre alt und unter 30 Jahre alt sein.

Nach Artikel 3 der europäischen Vereinbarung über Au Pair-Aufenthalte darf der zunächst vereinbarte Aufenthalt die Zeit von einem Jahr nicht überschreiten, kann jedoch in gegenseitigem Einvernehmen auf maximal zwei Jahre verlängert werden.

Der Vertrag sollte möglichst abgeschlossen sein, ehe der Fremdsprachen Au Pair sein Heimatland verlässt und spätestens während der ersten Woche des Aufenthaltes (Artikel 6 der europäischen Vereinbarung zu Au Pair-Aufenthalten).