Praktische Tipps

Versicherung für einen Sprachaustausch oder einen bezahlten Aufenthalt bei einer Gastfamilie

Alle Lingoo-Mitglieder, die der Website beitreten und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, verpflichten sich, einen angemessenen Versicherungsschutz abzuschließen.

Welche Versicherungen werden für Gäste (Eltern, Erwachsene und Gruppenmitglieder) empfohlen?

Für Gäste umfasst dies den Schutz durch geeignete Versicherungen, insbesondere für Haftpflicht-, Reiserücktritts- und Rückführungskosten. Diese Versicherungen decken die Kosten für medizinische Versorgung und Krankenhausaufenthalte, erlittene oder gegenüber dritten Personen verursachte Unfälle ab, für alle Aktivitäten, an denen sie (oder gegebenenfalls das Kind oder andere Gruppenmitglieder) während des Aufenthalts voraussichtlich teilnehmen.

Unsere Stornierungsbedingungen setzen voraus, dass Sie ausreichend versichert sind.

Lingoo bietet Gästen in Zusammenarbeit mit Guard Me Insurance, einem führenden Anbieter von Reiseversicherungen für Studenten, eine umfassende Reiseversicherung mit Stornierungsschutz sowohl für bezahlte Aufenthalte als auch für Austauschaufenthalte an. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Gäste sind nicht verpflichtet, eine Versicherung bei Guard Me Insurance abzuschließen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass jede Police, die Sie abschließen, einen vergleichbaren Deckungsumfang bieten sollte.

•    Was ist Haftpflicht?
Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für materielle oder immaterielle Schäden Dritter ab, die Sie oder Ihr Kind während des Aufenthalts unbeabsichtigt verursachen. Hinweis: Wenn Sie oder Ihr Kind bereits über eine solche Versicherung verfügen, prüfen Sie, dass diese nicht auf das Heimatland beschränkt ist.

•    Was passiert mit den Kosten, wenn ich oder mein Kind krank sind?
Es gibt einen Unterschied zwischen:
Einem Aufenthalt in einem EWR-Land (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz, bei dem die Behandlung durch zugelassene Ärzte erfolgt und die Kosten in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Sollten Sie oder Ihr Kind jedoch während des Aufenthalts krank werden, müssen Sie möglicherweise private Ärzte aufsuchen, die höhere Honorare verlangen.

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Ihres Landes nur einen Teil der Kosten. Der von Ihnen zu zahlende Betrag wird Ihnen von einem privaten Träger nur erstattet, wenn Sie eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Für andere Reiseziele: Die Verwaltungsverfahren sind oft kompliziert und zeitaufwändig, und eine Kostenerstattung durch öffentliche Gesundheitsorganisationen oder Zusatzversicherungen ist nicht garantiert. Daher wird Ihnen der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung empfohlen.

•    Wo finde ich weitere Informationen?
Wenden Sie sich für weitere Informationen zunächst an die Zusatzkrankenversicherung, bei der Ihre Familie versichert ist, und an die Schülerversicherung Ihres Kindes, falls vorhanden.

•    Wie sieht es mit der Versicherung durch Zahlungskarten aus?
Möglicherweise sind Sie versichert, ohne es zu wissen. Einige internationale Zahlungskarten bieten ihren Karteninhabern einen erheblichen Versicherungsschutz im Ausland. Wenn Sie Ihre Reise oder die Ihres Kindes mit einer dieser Karten bezahlt haben, sind möglicherweise die Kosten für medizinische Versorgung und Rückführung abgedeckt. Lesen Sie das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag oder wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Bank.

Welche Versicherung wird für Gastfamilien und Gastlehrer empfohlen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Sie für die Aufnahme von Erwachsenen oder minderjährigen Kindern im Rahmen eines Sprachaufenthalts und allen Aktivitäten, an denen die Gäste während ihres Aufenthalts teilnehmen, ausreichend versichert sind.